- Erstberatung in Form einer offenen Elternberatung
- Eingangs-, Folge- und Abschlussdiagnostik
- Heilpädagogische Entwicklungsförderung wie beispielweise:
o Die Selbstständigkeit des Kindes zu erhöhen und eine Teilhabe an der Gesellschaft zu begünstigen (Partizipation)
o Förderung der Wahrnehmung
o Stärkung der Kommunikation und Interaktion (Sprachanbahnung).
o Aufbau von fein- und grafomotorische Fertigkeiten
o Stärkung von Körperkoordination und Bewegungsabläufen
o Einüben lebenspraktischer Fähigkeiten
o Ausbau und Stärkung der sozialen und emotionalen Entwicklung
o Ausbau der kognitiven Fähigkeiten
o Abwendung oder Milderung einer (drohenden) Behinderung
o Erhalt und Stabilisierung der vorhandenen Fähigkeiten
- Elternberatung
- Gruppenangebote
- Marte Meo
- Musiktherapie
In der FF fördern wir Ihr Kind unter ganzheitlichen Aspekten – je nach individuellem Bedarf.
Der Zugang zur Leistung setzt die Feststellung oder den Verdacht einer Störung der kindlichen Entwicklung gemäß ICD 10 voraus. Die Diagnosestellung kann erfolgen durch:
- Ihren Kinderarzt oder Hausarzt
- Unser Sozialpädiatrisches Zentrum
- Eine Interdisziplinäre Frühförderstelle
Beantragt wird die Leistung über den Landschaftsverband Rheinland (LVR). Unabhängig von der Beantragung beim LVR können sich Eltern, die eine Entwicklungsverzögerung oder ein Entwicklungsrisiko bei ihrem Kind vermuten, bereits im Vorfeld für ein Erstgespräch an die Frühförderung wenden. Im Rahmen des offenen Beratungsgespräches werden die Voraussetzungen für die FF besprochen und eine mögliche Beantragung sowie gegebenenfalls Diagnostik in die Wege geleitet oder andere Unterstützungsmöglichkeiten benannt.
Zur Beratung oder Diagnosestellung können Sie sich gerne an uns wenden, zur Beantragung an den LVR.