Kurzzeitpflege ist eine 24-Stunden-Versorgung für pflegebedürftige, kranke oder ältere Menschen über einen begrenzten Zeitraum von bis zu 56 Tagen. Unsere speziell geschulten Fachkräfte übernehmen während dieser Zeit die vollstationäre Pflege und Betreuung und berücksichtigen dabei stets die individuellen Erfordernisse und Fähigkeiten des Pflegegastes. Zusätzlich bieten wir ihm spezielle Einzel- und Gruppenangebote an und stehen seinen Angehörigen beratend zur Seite.
Im St. Marien-Hospital sind Kurzzeitpflegegäste jederzeit gut aufgehoben und versorgt.
Unser Angebot richtet sich an pflegebedürftige (demenzkranke) Personen, deren Versorgung zeitweise nicht sichergestellt ist. Dabei können folgende Gründe zu einer Aufnahme in unserer Kurzzeitpflege-Einrichtung führen:
- Ausfall pflegender Angehöriger durch Erkrankung, Urlaub oder sonstige Verhinderung
- Vermeidung eines dauerhaften stationären Pflegeaufenthaltes bei vorübergehender Verschlechterung des Gesundheitszustandes
- Stabilisierung des Gesundheitszustands älterer Menschen durch Nachsorge nach einem Krankenhausaufenthalt, um eine eigenständige Lebensführung zu gewährleisten
- Überleitung in eine stationäre Pflege
Unsere Fachkräfte versorgen Sie als Pflegegast und entlasten Sie als Angehörigen.
Ob pflegerisch, therapeutisch oder medizinisch: Unsere Pflegefachkräfte kümmern sich rund um die Uhr um die Gäste in der Kurzzeitpflege. Unsere pflegerische Hauptaufgabe besteht darin, körperliche Schwächen durch aktivierende Maßnahmen aufzufangen beziehungsweise Pflegebedürftige durch unterstützende Hilfestellung zu mobilisieren. Mit einer ärztlichen Verordnung kann dabei das gesamte Angebot an krankengymnastischen, physio- und ergotherapeutischen sowie logopädischen Leistungen des St. Marien-Hospitals in Anspruch genommen werden. Die medizinische Versorgung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Hausarzt; und in Notfallsituationen steht das gesamte Notfallmanagement unseres Krankenhauses zur Verfügung. Kurz: Wir pflegen mit fürsorglicher Qualität (Pflegetransparenzbericht) und kümmern uns sowohl medizinisch als auch therapeutisch um unsere Kurzzeitpflegegäste.
Wir stellen Ihren Pflegebedarf vorrübergehend sicher – individuell und nachhaltig.
Unsere Kurzzeitpflege-Einrichtung verfügt über elf Plätze in modernen, seniorengerechten Einbettzimmern mit behindertengerechten Duschen und Toiletten. Sie sind wohnlich ausgestattet und können von Ehepaaren auf Wunsch auch gemeinsam bezogen werden. Die Zimmer verfügen über ein elektronisches Pflegebett, einen Kleiderschrank mit abschließbarem Wertfach, Kühlschrank, Sitzecke sowie Fernseher, Radio und Großtasten-Telefon. Unsere Pflegegäste können die Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee und Abendessen) im gemütlichen Gemeinschaftsraum oder in ihrem Zimmer einnehmen. Zur Alltagsgestaltung und -strukturierung bieten wir diverse Beschäftigungsmöglichkeiten, Spiele und handwerkliche Aktivitäten an.
Wir bieten Ihnen mehr als nur Pflege: individuelle Angebote in familiärer Atmosphäre!
Der Antrag muss bei der Pflegekasse vor Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege gestellt werden. Antragsformulare gibt es bei den Pflege- und Krankenkassen, im Pflegeheim sowie beim Sozialdienst in unserem Krankenhaus. Sprechen Sie uns gerne an!
Gut zu wissen: Unsere Pflegeeinrichtung ist von der Pflegekasse anerkannt und zugelassen.
Die Kosten für den Aufenthalt in der Kurzzeitpflege werden in Tagessätzen abgerechnet. Bei der Einstufung in die Pflegegrade 0 bis 5 können Zuschüsse von der Pflegekasse gewährt werden. So beträgt die Höhe der Leistung derzeit bis zu 1.747 Euro im Jahr, die auf acht Wochen verteilt werden können. Für (Rest-)Kosten, die durch die Leistungen der Pflegeversicherung nicht abgedeckt sind, müssen die Patienten selbst aufkommen. Der Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen (teilweise) von der Pflegekasse erstattet werden. Reichen die Leistungen der Pflegekasse sowie das eigene Einkommen und Vermögen nicht aus, um einen Aufenthalt in unserer Kurzzeitpflege zu finanzieren, kann je nach Pflegegrad ein Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialamt gestellt werden – auch hier helfen wir Ihnen gerne weiter.
Mit Pflegegrad 2 bis 5 haben Sie Anspruch auf Kurzzeitpflege – bis zu acht Wochen im Jahr.