In einer lebensbedrohlichen Situation gilt die Regel „Life before limb“!
Ob bei einem Verkehrs-, Betriebs- oder Sportunfall oder einer schweren Verletzung im Haushalt: Der einzige Fehler, den man als Ersthelfer in einer Notfallsituation machen kann, ist nichts zu tun! Doch was darf man bei Traumaunfällen tun und was nicht? Wie hilft man einer schwer verletzen Person? Zum heutigen „Welt-Erste-Hilfe-Tag“ haben wir Dr. Ralf Plaga, Sektionsleiter Unfallchirurgie am St. Marien-Hospital, befragt:
Wie gibt man der Notrufzentrale eine gute Einschätzung der Gefährdung des Verunfallten?
„Man sollte zunächst beschreiben, was man konkret sieht, und die verletzte Person, wenn möglich, befragen. Niemand erwartet hier eine exakte Diagnose! Je genauer die Angaben zum Verletzungsmuster sind, desto besser kann sich der Rettungsdienst (112) vorbereiten und beispielsweise bei einem möglichen Schädelhirntrauma nach einer geeigneten Klinik suchen.“
Wie hilft man einer Person mit einem Knochenbruch?
„Bei einer Fraktur an den Gliedmaßen sollte man nicht versuchen, den Knochen wieder in die Ausgangslage zu drücken. Bevor der Rettungsdienst kommt, sollte man den Arm oder das Bein ruhig stellen, am besten auch eine Schienung vornehmen – mit einem Stock und einer Binde oder einem Tuch.“
Wie verhält man sich bei einer Wirbelsäulenverletzung?
„Bei ersichtlichen Wirbelsäulenverletzungen sollte man die Person auf keinen Fall aufstehen oder sich hinsetzen lassen. Am besten bleibt der Verletzte so lange liegen, bis der Notarzt eingetroffen ist. Wenn es um Leben oder Tod geht, gilt die Regel ‚Life before limb‘. Also: Leben vor Gliedmaßen. Das heißt: Zuerst muss das behandelt werden, woran eine vital gefährdete Person als erstes sterben könnte. Die Stabilisierung des Herz-Kreislauf-Systems durch ein Überstrecken des Kopfes oder durch die stabile Seitenlage hat dann eine höhere Priorität als ein späteres Wirbelsäulentrauma. Lebensrettung geht vor!“